Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – so sind Sie optimal gewappnet!

In seinem Grundsatzurteil vom 14.05.2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die EU-Mitgliedstaaten Arbeitgeber zu systematischer Arbeitszeiterfassung verpflichten müssen (Rechtssache C-55/18). Nur so könne kontrolliert und durchgesetzt werden, dass Arbeitszeitregeln eingehalten werden und der bezweckte Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gewährleistet wird.

Auch der deutsche Gesetzgeber wird also in Kürze entsprechende Regelungen auf den Weg bringen. Daher ist klar: die Unternehmen sind angehalten, ein System einzurichten, mit dem sie die täglichen Arbeitszeiten der Arbeitnehmer dokumentieren, egal ob im Büro, Außendienst oder Homeoffice.

Effektives Erfassen und Managen von Arbeitszeiten

Eine Softwarelösung erspart Ihnen die manuellen Aufwände und die Fehleranfälligkeit einer Papier- oder Tabellenerfassung. Sie bietet Ihnen zudem den Vorteil, dass Sie die erfassten Zeiten einfach, schnell und transparent auswerten können. Die HK Business Solutions hat mehrere Lösungen für Sie im Angebot. So können Sie rechtzeitig starten – mit einem System, das optimal auf Ihre Anforderungen zugeschnitten ist.

Mit unseren Lösungen zur digitalen Arbeitszeiterfassung bieten wir Ihnen diese Vorteile:

  • Unterstützung verschiedener Eingabegeräte, z. B. Terminal, Computer/Web, mobil, Telefon
  • Unterstützung unterschiedlicher Modalitäten, z. B. Karte, Chip, Biometrie (Fingerabdruck)
  • exakte, zeit- und ortsunhängige Arbeitszeiterfassung
  • Missbrauchssicherheit, z. B. durch Fingerabdruck
  • mobile Übermittlung, z. B. via Lesegerät mit SIM-Karte, Laptop mit Internetverbindung
  • Stand-Alone-Lösung oder Integration in Rechnungswesen, Lohnsoftware oder Human-Resources(HR)-Software; Schnittstelle zu DATEV
  • Transparenz: aktueller Überblick über erfasste Arbeitszeiten, Arbeitszeitkonten usw.
  • Arbeitszeiterfassung für einzelne Kunden, Projekte (inkl. Soll-Ist-Vergleich, Tätigkeiten
  • nachträgliche Korrekturen/Anpassungen möglich

Mehr Informationen zum EuGH-Urteil:
[1] https://inproduct.sage.de/urteil-des-eugh-zum-thema-zeiterfassung-arbeitgeber-muessen-arbeitszeiten-kuenftig-messen-2/
[2] https://www.tagesschau.de/wirtschaft/eugh-arbeitszeiten-103.html
[3] https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/eugh-mitgliedstaaten-muessen-arbeitgeber-zu-systematischer-arbeitszeiterfassung-verpflichten

Verfasst am 28. August 2019 von Hartmut Schmitt
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