Warum Ihre Mitarbeiter im Datenschutz geschult werden sollten

Bei der Nichteinhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften drohen empfindliche Bußgelder und strafrechtliche Sanktionen. Dies betrifft alle Unternehmen, die personenbezogene Daten wie z. B. Namen und E-Mail-Adressen ihrer Kunden erfassen, verarbeiten und speichern. Mit regelmäßigen Mitarbeiterschulungen im Datenschutz bringen Sie Ihr aktives und nachweisbares Bemühen um das datenschutzkonforme Verhalten der Mitarbeiter zum Ausdruck. Ein weiterer Vorteil: Durch das verbesserte Bewusstsein und den sorgsameren Umgang mit Daten profititert auch die IT-Sicherheit in Ihrem Unternehmen.

Was sagt die DSGVO?

In Art. 5, Abs. 1 DSGVO ist geregelt, wie personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden dürfen. Der Verantwortliche für den Datenschutz muss dafür sorgen, dass diese Regelungen im Unternehmen eingehalten werden, und er muss dies nach Art. 5, Abs. 2 DSGVO nachweisen können („Rechenschaftspflicht“). Die Durchführung und Dokumentation entsprechender Schulungsmaßnahmen sind ein probates Mittel, um nachzuweisen, dass alle Mitarbeiter Ihes Unternehmens zur Einhaltung der Datenschutzvorschriften angehalten sind.

Was droht bei einem Verstoß?

Kommt es in einem Unternehmen zu einem Datenschutzvorfall, so droht neben zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Sanktionen ein empfindliches Bußgeld. Im Falle einer nicht nachweisbaren Mitarbeiterschulung kann der Geschäftsführer zudem persönlich haftbar gemacht werden. Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat kürzlich erstmals in Deutschland ein Bußgeld in Millionenhöhe verhängt: Gegen die Deutsche Wohnen SE wurde ein Bußgeldbescheid in Höhe von 14,5 Millionen Euro erlassen. Grund war der laxe Umgang mit personenbezogenen Daten von Mieterinnen und Mietern.

Was Sie tun sollten

In vielen Unternehmen schleichen sich aus Unwissen oder Bequemlichkeit der Mitarbeiter Vorgehensweisen ein, die zu Datenschutzpannen führen können. Der externe oder betriebliche Datenschutzbeauftragte wird dem zwar entgegensteuern, er ist aber nicht alleiniger Garant für die Einhaltung datenschutzkonformer Prozesse. Im Interesse des Unternehmens und zur Vermeidung einer persönlichen Haftung ist es also geboten, eine aktuelle, auf die neue Rechtslage angepasste Datenschutzschulung für alle Mitarbeiter durchzuführen und diese entsprechend zu dokumentieren. Idealerweise werden die Mitarbeiter nicht nur einmal geschult, sondern der Kenntnisstand wird regelmäßig aufgefrischt und an gesetzliche und technische Entwicklungen angepasst – so bietet er den größtmöglichen Schutz vor Datenpannen.

Wie Sie sich optimal wappnen können

Der Datenschutz in Ihrem Unternehmen steht und fällt mit den Mitarbeitern. Die Datenschutzschulungen der HK Business Solutions richten sich an alle Personen, die mit dem Thema betrieblicher Datenschutz in Berührung kommen – Geschäftsführung, Mitarbeiter in den Fachabteilungen, IT-Verantwortliche und Betriebsräte. Die Teilnehmer erfahren alles Wichtige zu den für sie relevanten Datenschutzvorschriften. Sie lernen, wie sie mit Mitarbeiter-, Kunden- und Geschäftspartnerdaten sorgsam umgehen und vertrauliche Unternehmensdaten wirksam vor dem Zugriff Unbefugter schützen.

Schulungsinhalte

  • Managementschulung
  • Mitarbeiterschulung
  • rechtliche Grundlagen (DSGVO, BDSG-neu)
  • datenschutzgerechte Geschäftsprozesse
  • rechtswirksame Einwilligungen
  • Organisationspflichten

Verfasst am 11. November 2019 von Hartmut Schmitt
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